Sonnenschutz » Tipps & News » Äußerer Sonnenschutz auf Fenstern bei Mietwohnung
Außenrollos sind besonders in den heißen Monaten die perfekte Lösung, um Hitze abzuschirmen. Als Mieter einer Wohnung, eines Hauses etc. ist das allerdings oftmals keine einfache Umsetzung, zumal der Vermieter dies genehmigen muss. Tipps und Erklärungen hierzu geben wir in diesem Artikel!
Äußerer Fenster Sonnenschutz – Darf man das überhaupt?
Sie sind Mieter und nicht Eigentümer Ihrer vier Wände? Nicht selten gibt es aufgrund des Wunsches nach einem äußeren Sonnenschutz am Fenster Streitigkeiten mit dem Vermieter. Für die Montage des Sonnenschutzes ist es meist nicht gestattet, die Fassade anzubohren, weshalb niemals ohne Genehmigung vorgegangen werden darf!
Genehmigung einholen
Prinzipiell muss bei Veränderungen außerhalb des Mietgegenstandes immer eine Zustimmung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung eingeholt werden. Dies gilt also auch bei der Montage von Rollo, Jalousien etc., welche die Fassade möglicherweise beschädigt. Wird dieser Regel nicht nachgegangen, kann im Konfliktfall mit einer Besitzstörungsklage gerechnet werden.
Hierfür brauchen Sie keine Genehmigung
Sie möchten einen Sonnenschutz am Fenster ohne großen Aufwand? Jalousien, Rollo etc. welche innen angebracht werden, können jederzeit ohne Genehmigung montiert werden.
Mit einer kreativen Sonnenschutzlösung von TEMEL PLANEN setzen Sie attraktive Designakzente und sorgen für optimale Licht- und Klimaverhältnisse. Wir bieten eine große Produkt- und Fabenvielfalt:
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